Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der STOVA Energy GmbH für Werk- und Dienstleistungen im Bereich Heiztechnik, Sanitär, Energieberatung und Wasseraufbereitung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der STOVA Energy GmbH
Hinweis: Diese AGB sind ein Entwurf und sollten vor Verwendung im Geschäftsverkehr durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Bau- und Werkvertragsrecht (VOB/B) geprüft werden. Stand: April 2026.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der STOVA Energy GmbH (nachfolgend „STOVA") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über Werk- und Dienstleistungen in den Bereichen Heiztechnik, Sanitär, Energieberatung, Wasseraufbereitung und damit zusammenhängende Leistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss & Angebote
Angebote der STOVA sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch STOVA. Festpreisangebote behalten ihre Gültigkeit für den im Angebot genannten Zeitraum, bei Fehlen einer Angabe für 30 Kalendertage ab Angebotsdatum.
§ 3 Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Geringfügige technisch bedingte oder zumutbare Abweichungen bleiben vorbehalten.
Erforderliche Genehmigungen, Anträge bei Förderstellen (BAFA, KfW, etc.) oder Anmeldungen beim Netzbetreiber werden im vereinbarten Umfang von STOVA übernommen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden bei der Beibringung erforderlicher Unterlagen bleiben unberührt.
§ 4 Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich Bruttopreise ausgewiesen sind.
Bei Aufträgen mit einem Auftragswert über 5.000 € netto ist STOVA berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30 % bei Auftragsbestätigung sowie eine Zwischenzahlung von 40 % nach Materiallieferung zu verlangen. Die Schlussrechnung wird nach Abnahme fällig.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet.
§ 5 Liefer- und Ausführungstermine
Liefer- und Ausführungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt, Materialknappheit, Lieferengpässe der Vorlieferanten und ähnliche, von STOVA nicht zu vertretende Umstände, verlängern die vereinbarten Fristen angemessen.
§ 6 Abnahme
Werkleistungen werden nach Fertigstellung gemeinsam abgenommen. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das eventuelle Mängel oder Nacharbeiten dokumentiert. Verweigert der Kunde die Abnahme ohne Angabe wesentlicher Mängel, gilt die Leistung nach Ablauf von 12 Werktagen ab Fertigstellungsanzeige als abgenommen.
§ 7 Mängelansprüche & Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 5 Jahre ab Abnahme, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 634a BGB). Für Lieferungen von Materialien und Geräten gelten die Gewährleistungsfristen der jeweiligen Hersteller.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. STOVA hat das Recht zur Nacherfüllung; Schlägt diese fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Haftung
STOVA haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet STOVA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis bleibt die gelieferte Ware Eigentum der STOVA. Bei Einbau in Grundstücke oder Gebäude erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt nur soweit, wie er rechtlich zulässig ist.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern (§ 13 BGB) steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung wird gesondert vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
§ 11 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. STOVA ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Wendeburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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